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Januar 2018 – Seit 1. Januar: neuer Zahnarzttarif „DENTOTAR“

Seit 1. Januar 2018 gilt schweizweit der neue Zahnarzttarif „DENTOTAR“. Dieser löste die alte Gebührentabelle von 1994 ab.

Für Patienten und Versicherer wird die Abrechnung damit transparenter. Der neue Tarif umfasst nun Tarifziffern, die den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. (Es wurden veraltete Ziffern gelöscht und neue Ziffern hinzugefügt.) Die Kosten in der Tarifstruktur wurden ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Die Neuberechnung beinhaltet einen teilweisen Ausgleich der seither angestiegenen Kosten in der Praxis.

Die Anpassung betrifft hauptsächlich den Sozialversicherungsbereich von der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV). Die Preise für Privatpatienten sind davon kaum betroffen, da die Zahnärzte in diesem Bereich ihre seit 1992 gestiegenen Kosten grösstenteils bereits angeglichen haben.

Der bisherige Zahnarzttarif bildete nach über 20 Jahren in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin ab. Dies machte eine Revision zwingend notwendig, damit die Versorgung mit den heute üblichen Behandlungen in der Zahnmedizin nun auch im Sozialversicherungsbereich UV/MV/IV sichergestellt ist.

In diesem Zusammenhang wurden sämtliche zahnärztliche Leistungen dem aktuellen Stand der Zahnmedizin angepasst. Auch die Kosten einer Dentalhygienesitzung wurden aktualisiert.

Weitere Informationen zum Beispiel auf www.dentotar.ch